| Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche | |||||
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| Versorgungsangebote | Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/Gruppentherapie | ||||
| Schritt 1 | Schritt 2 | Erläuterungen | |||
| Sprechstunde | Akutbehandlungen | anzeigepflichtig | Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf. anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen. |
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| Probatorik | Kurzzeittherapie | bis zu 12 | bis zu 24 | Umwandlung in Langzeittherapie ist gutachterpflichtig. | |
| Verhaltenstherapie | bis zu 60 | bis zu 80 | Rezidivprophylaxe | ||
| Andere Beratungs- und Untersuchungsangebote | |||||
| Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen zusätzliche Therapieeinheiten zur Verfügung. | |||||
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