Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche | |||||
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Versorgungsangebote | Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/Gruppentherapie | ||||
Schritt 1 | Schritt 2 | Erläuterungen | |||
Sprechstunde | Akutbehandlungen | anzeigepflichtig | Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf. anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen. |
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Probatorik | Kurzzeittherapie | bis zu 12 | bis zu 24 | Umwandlung in Langzeittherapie ist gutachterpflichtig. | |
Verhaltenstherapie | bis zu 60 | bis zu 80 | Rezidivprophylaxe | ||
Andere Beratungs- und Untersuchungsangebote | |||||
Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen zusätzliche Therapieeinheiten zur Verfügung. |
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