Wie geht das?

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung übernehmen die gesamten Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.

Die Beihilfe und die meisten privaten Krankenversicherungsträger übernehmen in der Regel ebenfalls die gesamten Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Bei den privaten Krankenversicherungsträgern hängt jedoch die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen von den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie vorab mit Ihrem privaten Krankenversicherungsträger bzw. ihrer Beihilfe inwiefern diese die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen. Wir unterstützen Sie bei dieser Klärung selbstverständlich bei Bedarf.

Die Abrechnung über Privatversicherungen und über Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ablauf

Nach einem Erstgespräch (seit dem 01.04.2018 ist ein Termin in der Terminsprechstunde für gesetzliche Versicherte verpflichtend vor Aufnahme einer Psychotherapie) folgt die Probatorik. Diese dient dazu, dass wir uns besser kenne lernen können und eine Diagnostik, zur Erstellung ihres individuellen Krankheitsbildes, durchgeführt werden kann.

Fühlen Sie sich bei uns wohl stellen wir mit Ihnen gemeinsam einen Antrag auf Psyochotherapie an ihre jeweilige Krankenversicherung.

Online Anmeldung über unser Kontaktformular

Kontaktformular

Wie geht das?

Für Kasse

Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche
Versorgungsangebote Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/Gruppentherapie
Schritt 1 Schritt 2 Erläuterungen
Sprechstunde Akutbehandlungen anzeigepflichtig Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf.
anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen.
Probatorik Kurzzeittherapie bis zu 12 bis zu 24 Umwandlung in Langzeittherapie ist gutachterpflichtig.
Verhaltenstherapie bis zu 60 bis zu 80 Rezidivprophylaxe
Andere Beratungs- und Untersuchungsangebote
Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen zusätzliche Therapieeinheiten zur Verfügung.

Hinweis: Gehen Sie mit der Maus über die einzelnen Punkte, um weitere Informationen zu erhalten.

Wie geht das?

Für Privat

Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob diese die Leistung übernimmt. Wenn Ja, beginnen wir mit den probatorischen Sitzungen, danach stellt der Therapeut ggf. einen Antrag bei der privaten Krankenkasse und ergänzt diesen um einen Gutachterbericht und einen Konsiliarbericht, sofern nötig.

Das genehmigungsfähige Stundenkontingent für eine Verhaltenstherapie erfahren Sie ebenfalls bei Ihrem Versicherungsträger.

Wie geht das?

Für Beihilfe

Hier finden Sie Beihilfeanträge vom Land Berlin und dem Staat Deutschland:

Formulare / Merkblätter

Vordrucke zur Beihilfe

Weitere Vordrucke zur Beihilfe

Dr. Ralf Hartmann, Jan-Tall Hartmann – Berufsausübungsgemeinschaft
Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche Verhaltenstherapie – Verhaltenstherapie
Brunowstraße 15, 13507 Berlin