Strukturreform Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 für Kinder und Jugendliche | |||||
---|---|---|---|---|---|
Versorgungsangebote | Bewilligungsschritte für Einzeltherapie/Gruppentherapie | ||||
Schritt 1 | Schritt 2 | Erläuterungen | |||
Sprechstunde | Akutbehandlungen | anzeigepflichtig | Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf. anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen. |
||
Probatorik | Kurzzeittherapie | bis zu 12 | bis zu 24 | Umwandlung in Langzeittherapie ist gutachterpflichtig. | |
Verhaltenstherapie | bis zu 60 | bis zu 80 | Rezidivprophylaxe | ||
Andere Beratungs- und Untersuchungsangebote | |||||
Für die Einbeziehung von Bezugspersonen stehen zusätzliche Therapieeinheiten zur Verfügung. |
Hinweis: Gehen Sie mit der Maus über die einzelnen Punkte, um weitere Informationen zu erhalten.
Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob diese die Leistung übernimmt. Wenn Ja, beginnen wir mit den probatorischen Sitzungen, danach stellt der Therapeut ggf. einen Antrag bei der privaten Krankenkasse und ergänzt diesen um einen Gutachterbericht und einen Konsiliarbericht, sofern nötig.
Das genehmigungsfähige Stundenkontingent für eine Verhaltenstherapie erfahren Sie ebenfalls bei Ihrem Versicherungsträger.
Hier finden Sie Beihilfeanträge vom Land Berlin und dem Staat Deutschland: